Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf
An Modulen der Masterstudiengänge, Certificates of Advanced Studies und Diplomas of Advanced Studies kann teilnehmen, wer ein einschlägiges Hochschulstudium abgeschlossen oder die erforderliche Eignung im Beruf auf andere Weise erworben hat. Die Mindestqualifikation muss dabei Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens* entsprechen. Dazu zählen:
- Bachelor
- Fachkaufmann*frau (Geprüfte*r)
- Fachschule (Staatlich Geprüfte*r …)
- Fachwirt*in (Geprüfte*r)
- Meister*in (Geprüfte*r)
- Operative*r Professional (IT) (Geprüfte*r)
*Die Datenbank des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ermöglicht die Zuordnung von Niveau und Qualifikation – Weitere Infos auf der Webseite zum Deutschen Qualifikationsrahmen
Nein. DQR 6 beinhaltet sowohl akademische, als auch berufsqualifizierende Abschlüsse. Grundsätzlich kann nur mit einem ersten Hochschulabschluss ein Masterstudium aufgenommen werden – nach entsprechender Prüfung der sonst. Zulassungsvoraussetzungen.
Wer Module des Zertifikatsprogramms belegt hat, kann sich diese später in einem fachlich passenden Masterstudium anerkennen lassen. Wenn Sie Fragen dazu haben, was "fachlich passend" ist, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Wissenschaftliche Leitung des Masterangebots, das Sie interessiert. Wichtig für die Anerkennung ist, dass Sie den Antrag auf Anerkennung der Module rechtzeitig, das heißt spätestens vier Wochen nach Studienbeginn Ihres Dualen Masters am DHBW CAS einreichen.
Die für die anerkannten Module des Zertifikatsprogramms gezahlten Gebühren reduzieren die Studiengebühren für das Masterstudium entsprechend. Wer also im Anschluss an ein oder mehrere Module des Zertifikatsprogramms einen fachlich passenden Dualen Master studiert, zahlt die dann jeweils fälligen Studiengebühren und die einmalige Anmeldegebühr für das Masterstudium.
Die absolvierten Module des Zertifikatsprogramms reduzieren die Semestergebühren des vierten und ggf. des dritten Semesters um die gezahlten Gebühren.
Module im Rahmen des Zertifikatsprogramms können Sie optional mit einer Prüfung abschließen, wenn Sie ECTS-Punkte erlangen wollen.
Wir empfehlen Ihnen, die Prüfungsleistung zum Modul zeitnah zu absolvieren, da wir nicht garantieren können, das der*die Dozent*in die Inhalte des Moduls ändert.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie die Anerkennungsfrist einhalten, wenn Sie ein Modul vor einem Masterstudium belegt haben und dieses auf das Studium anerkennen lassen wollen. In diesem Fall sollten Sie die Prüfung unbedingt im Semester vor Ihrem Masterstudium absolvieren. Siehe „Wie kann ich mir Module auf ein Masterstudium anerkennen lassen?“
Die Anmeldefrist für Ihren Antrag auf Zulassung zu einem Modul im Rahmen des Zertifikatsprogramms beträgt sechs Wochen vor dem jeweiligen Startdatum.
Für Seminare und Zertifikatslehrgänge gelten individuelle Anmeldefristen, welche der jeweiligen Veranstaltungsinformation entnommen werden kann.
Nein, als Teilnehmer*in eines Angebots der Wissenschaftlichen Weiterbildung haben Sie keinen Studierendenstatus. Diesen haben Sie nur als eingeschriebene*r Student*in für ein Masterstudienangebot.
Die Unterscheidung der einzelnen Weiterbildungsformate finden Sie bei den Angeboten.